LandesrechtBurgenlandKundmachungenAusschreibung der Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer§ 1

§ 1

In Kraft seit 16. Dezember 1997
Up-to-date

Als Wahltag wird der 8. März 1998 festgesetzt.

Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 15. Dezember 1997 bestimmt.

Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.

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