LandesrechtBurgenlandKundmachungenAusschreibung der Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer

Ausschreibung der Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer

In Kraft seit 15. Dezember 1992
Up-to-date

§ 1

Als Wahltag wird der 7. März 1993 festgesetzt. Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 14. Dezember 1992 bestimmt.

Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.