Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe, Beitritt Steiermark
Vorwort
§ 1
1. Die Steiermärkische Landesregierung hat am 10. Juli 1978 den Beitritt des Landes Steiermark zur Vereinbarung der Länder über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe, LGBl. Nr. 15/1976, beschlossen.
2. Dieser Beitritt wird gegenüber dem Land Burgenland am 15. Oktober 1978 wirksam.
3. Die Vereinbarung besteht damit zwischen allen Bundesländern.