Verlegung des Krämermarktes in der Gemeinde Strebersdorf
Vorwort
§ 1
Der Gemeinderat der Gemeinde Strebersdorf hat am 20. 9. 1958 beschlossen, den am 1. Montag nach Kreuzerhöhung fallenden Krämermarkt der Gemeinde auf den 1. Montag im September vorzulegen.
Dieser Gemeinderatsbeschluß wird hiemit im Grunde des § 70 der Gewerbeordnung genehmigt.