+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Kärnten
Kundmachungen
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“)
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“)
Frühe-Hilfen-Vereinbarung
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Frühe-Hilfen-Vereinbarung
Durchsuchen
Info
Mehr
Dieses Dokument hat keine Paragrafen