LandesrechtWienKundmachungenVereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“)Art. 3

Art. 3Flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot an Frühen Hilfen

In Kraft seit 01. Januar 2024
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