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Kundmachungen
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“)
Anl. 1
Frühe-Hilfen-Vereinbarung
Anl. 1
In Kraft seit 01. Januar 2024
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Anl. 1 — Frühe-Hilfen-Vereinbarung
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Anlage 1
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