LandesrechtBurgenlandKundmachungenEisenstädter Stadtrecht 20033. Hauptstück Wirkungskreis und Geschäftsführung der Organe der Stadt; Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung1. Abschnitt Gemeinderat§ 12

§ 12 § 12

In Kraft seit 01. Januar 2020
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