Art. 7
In Kraft seit 14. August 2003
Up-to-date
Das Eisenstädter Stadtrecht wird mit dem Titel „Landesverfassungsgesetz, mit dem für die Freistadt Eisenstadt ein Statut erlassen wird (Eisenstädter Stadtrecht 2003 - EisStR 2003)” wiederverlautbart (§ 2 Z 4 des Landes-Wiederverlautbarungsgesetzes).
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