Es werden - neben Anpassungen an neue Rechtschreiberfordernisse und an durch die Bestimmungen dieser Kundmachung erforderliche Änderungen von litera-Bezeichnungen - folgende Richtigstellungen und Anpassungen vorgenommen (§ 2 Z 1, 2 und 5 des Landes-Wiederverlautbarungsgesetzes):
1. Es wird ein Inhaltsverzeichnis eingefügt.
2. In folgenden Genitivformen wird die Endung „-es” in „-s” verkürzt:
„Stadtgebietes”, „Schildes”, „Gemeinderates”, „Stadtsenates”, „Handelsrechtes”, „Bezirkes”, „Mitgliedsstaates”, „Verhältniswahlrechtes”, „Wahlrechtes”, „Wahlvorschlages”, „Wahltages”, „Mehrheitswahlrechtes”, „Mandates”, „Mitgliedes”, „Stadtamtes”, „Wirkungsbereiches”, „Kundmachungstages”, „Amtes”, „Voranschlages”, „Gemeindevoranschlages”, „Umfanges”, „Kassenkredites”, „Stadtbezirkes”, „Abganges”, „Rechtsstreites”, „Vergleiches”, „Magistrates”, „Klubobmannes”, „Wohles”, „Grundes”, „Zusammenhanges”, „Aufgabenbereiches”, „Tagesordnungspunktes”, „Antrages”, „Beginnes”, „Gegenstandes”, „Gemeindeorganes”, „Bedarfes”, „Betriebsstatutes”, „Entgeltes”, „Gemeindegutes”, „Gutes”, „Nutzungsrechtes”, „Betrages”, „Voranschlagsentwurfes”, „Haushaltes”, „Betriebes”, „Haushaltsplanes”, „Minderheitsberichtes”, „Vorstellungsantrages”, „Bescheides”, „Aufsichtsrechtes”, „Beitrittes”, „Haushaltsgleichgewichtes”, „Teiles”, „Rechtsgeschäftes”, „Instanzenzuges”.
3. In den Bezeichnungen der Hauptstücke werden die römischen Ziffern durch arabische Ziffern ersetzt.
4. In § 2 Abs. 3 wird das Wort „Artikel” durch die legistisch übliche Abkürzung „Art.” ersetzt.
5. In § 3 Abs. 2 dritter Satz wird die veraltete Beugung „Zinnenkranze” durch das Wort „Zinnenkranz” ersetzt.
6. In § 3 Abs. 2 letzter Satz wird die veraltete Beugung „Hauptrande” durch das Wort „Hauptrand” ersetzt.
7. In § 6 Abs. 1 werden am Ende der Z 1 und 2 die Beistriche jeweils durch Strichpunkte ersetzt.
8. In § 7 Abs. 3 wird das Wort „neugewählten” durch die Wörter „neu gewählten” ersetzt.
9. In § 7 Abs. 4 erster und letzter Satz wird das Wort „neugewählte” durch die Wörter „neu gewählte” ersetzt.
10. In § 9 Abs. 1 wird in der Gelöbnisformel die Wortfolge „das Amtsgeheimnis” durch die Wortfolge „die Amtsverschwiegenheit” ersetzt.
11. In § 10 Abs. 1 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)”, „d)” und „e)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.”, „4.” und „5.” ersetzt.
12. In § 12 Abs. 2 Z 1 entfällt vor dem Wort „sowie” der Beistrich.
13. In § 12 Abs. 2 Z 18 letzter Halbsatz wird die veraltete Formulierung „soferne” durch „sofern” ersetzt.
14. In § 12 Abs. 2 Z 20 lit. c wird das Wort „Die” durch das Wort „die” ersetzt.
15. In § 12 Abs. 2 Z 22 wird die Abkürzung „gem.” durch das Wort „gemäß” ersetzt.
16. In § 12 Abs. 3 wird die Abkürzung „öffentl.” durch das Wort „öffentlichen” ersetzt.
17. In § 13 Abs. 3 Z 3 wird das Wort „Die” durch das Wort „die” ersetzt.
18. In § 13 Abs. 3 Z 6 wird das Wort „Die” durch das Wort „die” ersetzt.
19. In § 13 Abs. 3 Z 7 wird die Abkürzung „v.H.” durch „%” ersetzt.
20. In § 13 Abs. 3 Z 8 wird die Abkürzung „v.H.” durch „%” ersetzt.
21. In § 14 Abs. 2 erster Satz entfällt die Wortfolge „der Bestimmungen”; das Wort „Wahlpartei” wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - durch das Wort „Gemeinderatspartei” ersetzt.
22. In § 14 Abs. 3 wird der Bruch „3/4” durch die Wörter „drei Viertel” ersetzt.
23. In § 16 Abs. 3 wird die veraltete Formulierung „soferne” durch „sofern” ersetzt.
24. In § 17 Abs. 2 wird die Abkürzung „v.H.” durch „%” ersetzt.
25. In § 19 Abs. 1 werden die veralteten Beugungen „Verzuge” und „Schutze” durch die Wörter „Verzug” und „Schutz” ersetzt.
26. In § 20 Abs. 1 erster Satz wird die veraltete Beugung „Verzuge” durch das Wort „Verzug” ersetzt.
27. In § 20 Abs. 2 entfällt nach dem Wort „Flächenwidmungsplan” der Beistrich.
28. In § 21 Abs. 1 wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Wahlpartei” durch das Wort „Gemeinderatspartei” ersetzt.
29. In § 24 Abs. 3 zweiter Satz wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - die Wortfolge „im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien” durch das Wort „Gemeinderatsparteien” ersetzt.
30. In § 24 Abs. 3 fünfter Satz wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Wahlpartei” durch das Wort „Gemeinderatspartei” ersetzt.
31. § 24 Abs. 5 wird die Abkürzung „udgl.” durch die Wörter „und dergleichen” ersetzt.
32. In § 24 Abs. 6 letzter Satz wird die veraltete Formulierung „Soferne” durch das Wort „Sofern”ersetzt.
33. In § 26 Abs. 4 Z 2 wird die Abkürzung „v.H.” durch „%” ersetzt.
34. In § 26 Abs. 4 Z 3 wird die Abkürzung „v.H.” durch „%” ersetzt.
35. In § 27 Abs. 2 zweiter Satz wird das Wort „insbesonders” durch das Wort „insbesondere” ersetzt.
36. In § 31 Abs. 1 erster Satz entfällt die Wortfolge „der Bestimmungen”.
37. In § 38 erster Satz wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Wahlpartei” durch das Wort „Gemeinderatspartei” ersetzt.
38. In § 43 Abs. 1 letzter Satz wird das Wort „nichtöffentlichen” durch die Wörter „nicht öffentlichen” ersetzt.
39. In § 44 Abs. 1 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)”, „d)”, „e)”, „f”) und „g”) durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.”, „4.”, „5.”, „6.” und „7.” ersetzt.
40. In § 44 Abs. 8 letzter Satz wird die veraltete Formulierung „finden ........ keine Anwendung” durch die Wendung „sind .......... nicht anzuwenden” ersetzt.
41. In § 44 Abs. 9 zweiter Satz wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Wahlpartei” durch das Wort „Gemeinderatspartei” ersetzt.
42. In § 47 Abs. 1 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)”, „d)” und „e)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.”, „4.” und „5.” ersetzt.
43. In § 47 Abs. 5 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)” und „d)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.” und „4.” ersetzt.
44. In § 50 Abs. 2 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)” und „d)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.” und „4.” sowie die Beistriche am Ende der Z 1 bis 3 jeweils durch Strichpunkte ersetzt.
45. In § 50 Abs. 2 Z 3 wird die Abkürzung „vH” durch „%” ersetzt.
46. In § 50 Abs. 2 Z 4 wird die Abkürzung „vH” durch „%” ersetzt sowie nach dem Wort „Wahlberechtigten” ein Beistrich gesetzt.
47. In § 51 Abs. 2 entfällt nach dem Wort „beziehen” der Beistrich.
48. In § 51 Abs. 3 erster Satz wird die Abkürzung „vH” jeweils durch „%” ersetzt.
49. In § 52 Abs. 2 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)” und „c)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.” und „3.” ersetzt.
50. In § 52 Abs. 2 Z 3 wird die Abkürzung „v.H.” durch „%” ersetzt sowie nach „%” das Wort „der” eingefügt.
51. In § 52 Abs. 3 wird die Abkürzung „v.H.” durch „%” ersetzt.
52. In § 56 Abs. 2 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)”, „d)”, „e)”, „f”), „g”), „h”), „i)”, „j)”, „k”) und „l)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.”, „4.”, „5.”, „6.”, „7.”, „8.”, „9.”, „10.”, „11.” und „12.” ersetzt.
53. In § 56 Abs. 2 Z 3 wird das Zitat „B.-VG.” durch das Zitat „B-VG” ersetzt.
54. In § 56 Abs. 2 Z 7 wird die veraltete Beugung „Gebiete” durch das Wort „Gebiet” ersetzt.
55. In § 56 Abs. 2 Z 9 wird das Zitat „B.-VG.” durch das Zitat „B-VG” sowie die veraltete Beugung „Gegenstande” durch das Wort „Gegenstand” ersetzt.
56. In § 56 Abs. 3 wird das Zitat „B.-VG.” durch das Zitat „B-VG” ersetzt.
57. In § 56 Abs. 4 letzter Satz wird das Wort „Uebertragung” durch das Wort „Übertragung” ersetzt.
58. In § 56 Abs. 5 erster Satz wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Gesetz” durch das Wort „Verfassungsgesetz” ersetzt.
59. In § 56 Abs. 5 zweiter Satz wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Gesetz” durch das Wort „Verfassungsgesetz” ersetzt.
60. In § 56 Abs. 5 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)” und „d)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.” und „4.” sowie die Beistriche am Ende der Z 1 und 2 jeweils durch Strichpunkte ersetzt.
61. In § 63 Abs. 3 erster Satz wird der veraltete Begriff „Beobachtung” durch das Wort „Beachtung” sowie - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Gesetzes” durch das Wort „Verfassungsgesetzes” ersetzt.
62. In § 63 Abs. 7 entfällt die Wortfolge „ die Bestimmungen der”.
63. In § 65 Abs. 5 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)”, „d)” und „e)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.”, „4.” und „5.” ersetzt.
64. In § 66 Abs. 1 zweiter und dritter Satz wird der veraltete Begriff „Erinnerungen” jeweils durch das Wort „Einwendungen” ersetzt.
65. In § 66 Abs. 2 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)” und „d)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.” und „4.” ersetzt.
66. In § 66 Abs. 2 Z 3 wird nach dem Wort „sind” ein Beistrich eingefügt.
67. In § 67 Abs. 2 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)” und „c)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.” und „3.” ersetzt.
68. In § 67 Abs. 2 Z 2 wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „nichts” durch das Wort „nicht” ersetzt.
69. In § 67 Abs. 3 erster Satz wird die veraltete Wendung „findet ........... Anwendung” durch die Wendung „ist ................ anzuwenden” ersetzt.
70. In § 68 Abs. 3 letzter Satz wird die Wendung „5 v.H.” durch „fünf %” ersetzt.
71. In § 68 Abs. 4 wird die veraltete Wendung „finden ........... Anwendung” durch die Wendung „sind ................ anzuwenden” ersetzt.
72. In § 69 Abs. 1 erster Satz entfällt die Wortfolge „der Bestimmungen”.
73. In § 69 Abs. 4 wird die veraltete Beugung „Verzuge” durch das Wort „Verzug” ersetzt.
74. In § 73 Abs. 2 wird das Zitat „Finanzverfassungsgesetzes” durch das Zitat „Finanz-Verfassungsgesetzes 1948” ersetzt.
75. In § 73 Abs. 3 zweiter und dritter Satz wird der veraltete Begriff „Erinnerungen” durch das Wort „Einwendungen” ersetzt.
76. In § 76 Abs. 1 zweiter Satz wird die veraltete Beugung „Zwecke” durch das Wort „Zweck” ersetzt.
77. In § 76 Abs. 1 zweiter bis vierter Satz entfällt jeweils die Wortfolge „im Gemeinderat vertretenen”; das Wort „Wahlpartei” wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - jeweils durch das Wort „Gemeinderatspartei” ersetzt.
78. In § 76 Abs. 5 wird die veraltete Wendung „jeden gewünschten Aufschluß” durch die Wendung „jede gewünschte Auskunft” ersetzt.
79. In § 78 wird das Zitat „Finanzverfassungsgesetzes 1948” durch das Zitat „Finanz-Verfassungsgesetzes 1948” ersetzt.
80. In § 79 wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung – das Wort „nichts” durch das Wort „nicht” ersetzt.
81. In § 80 Abs. 1 vorletzter Satz wird die Abkürzung „udgl.” durch die Wörter „und dergleichen” ersetzt.
82. In § 80 Abs. 2 wird die veraltete Beugung „Verzuge” durch das Wort „Verzug” sowie - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „nichts” durch das Wort „nicht” ersetzt.
83. In § 81 Abs. 3 wird das Wort „Absatz” jeweils durch die Abkürzung „Abs.” ersetzt.
84. In § 81 Abs. 4 entfällt - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „etwas”.
85. In § 85 Abs. 1 wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Gesetz” durch das Wort „Verfassungsgesetz” ersetzt.
86. In § 85 Abs. 2 Z 2 wird das Zitat „BGBl. Nr 3./1930” durch das Zitat „BGBl. Nr. 3/1930” ersetzt.
87. In § 85 Abs. 2 Z 4 wird die Wendung „5 v.H.” durch „fünf %” ersetzt.
88. In § 88 Abs. 3 wird die veraltete Beugung „Verzuge” durch das Wort „Verzug” ersetzt.
89. In § 89 Abs. 1 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)” und „d)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.” und „4.” ersetzt.
90. In § 92 Abs. 3 wird das Zitat „B.-VG” jeweils durch das Zitat „B-VG” ersetzt.
91. Nach der Überschrift „8. Hauptstück” wird die Überschrift „Übergangs- und Schlußbestimmungen” durch die Überschrift „Schlussbestimmungen” ersetzt.
92. In § 93 wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Gesetz” durch das Wort „Verfassungsgesetz” ersetzt.
93. In § 94 werden die Überschrift „Umsetzung von gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen” eingefügt sowie die Zitate „Artikel I Z 1 und 2” (Art. II LGBl. Nr. 7/1996) und „Artikel I Z 1” (Art. II LGBl. Nr. 36/1997) durch die Zitate „§ 4, § 7 Abs. 1 erster Satz und § 8 Abs. 4 erster Satz” ersetzt.
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