LandesrechtBurgenlandKundmachungenBurgenländische Gemeindeordnung 20032. Hauptstück Wirkungskreis und Geschäftsführung der Gemeindeorgane; Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung5. Abschnitt Geschäftsführung§ 36

§ 36§ 36

In Kraft seit 12. Dezember 2025
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