LandesrechtBurgenlandKundmachungenBurgenländische Gemeindeordnung 20032. Hauptstück Wirkungskreis und Geschäftsführung der Gemeindeorgane; Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung5. Abschnitt Geschäftsführung§ 35

§ 35§ 35

In Kraft seit 01. Juli 2022
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