Art. 7 Artikel VII
In Kraft seit 13. August 2003
Up-to-date
Bgld. GemO 2003
Gliederung
7. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 7 Artikel VII
Die Burgenländische Gemeindeordnung wird mit dem Titel „Landesverfassungsgesetz, mit dem für die burgenländischen Gemeinden mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut eine Gemeindeordnung erlassen wird (Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003)” wiederverlautbart (§ 2 Z 4 des Landes-Wiederverlautbarungsgesetzes).
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