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Wien
Beschlüsse
Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung
§ 22
§ 22
In Kraft seit 01. Januar 2014
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§ 22 — Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung
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Der Vorsitzende hat das Ergebnis der Abstimmung zu verkünden.
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