JudikaturRG

RS0104990 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 1943

RG 8.9.1943, IV 166/43

In der Fortsetzung der ehelichen Beziehungen trotz Verdachtes des Ehebruches des anderen Teiles kann eine Verzeihung nur erblickt werden, wenn anzunehmen ist, daß der Ehegatte bei positiver Kenntnis des Ehebruches ebenso gehandelt hätte.

Rückverweise