RS0105117 – RG Rechtssatz
Rückverweise
RG 7.4.1943, VII 31/43
Zur Frage, was der Witwe durch den Tod des Ehemannes "entgangen" ist. Die Witwe muß sich vom Unterhaltsentgang die durch den Wegfall des Mannes ersparte Zeit für Haushaltsarbeit abrechnen lassen.
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