JudikaturRG

RS0105131 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
08. Mai 1942

RG 8.5.1942, VIII 736/39

Eine Erweiterung des Klagsanspruches ist auch nach Rechtskraft des über den Grund des Klagsanspruches ergangenen Zwischenurteils möglich und ihre Zulässigkeit lediglich von dem Gesichtspunkt des § 235 ZPO zu prüfen.

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