JudikaturRG

RS0105180 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
15. Januar 1941

RG 15.1.1941, IV B 40/40

Gegen eine Scheidungsklage kann sich der beklagte Ehegatte mittels eines Antrages auf Ausspruch des Verschuldens des klagenden Gatten an einem Eheaufhebungsgrund (§ 42 Abs 2 EheG), verteidigen.

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