JudikaturRG

RS0105100 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juni 1940

RG 6.6.1940, VIII 573/39

In der Überlassung einer Gartenharke, wie sie üblicherweise als Spielzeug verkauft wird, an ein Kind (von 6 Jahren) liegt keine Vernachlässigung der Obsorge.

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