JudikaturRG

RS0105138 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 1939

RG 7.12.1939, IV 316/1939

Die Aussicht auf eine Besserung im Verhalten des Beklagten verpflichtet die Klägerin nicht, die durch den anderen Teil unerträglich gewordene Lebensgemeinschaft mit diesem weiter zu führen.

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