Führt ein Teilanerkenntnis in der Folge zur Fällung eines Teilanerkenntnisurteils, wirkt das Teilanerkenntnis in kostenrechtlicher Hinsicht mit seiner Erklärung; die Bemessungsgrundlage verringert sich - wie bei einer Klagseinschränkung - auf das restlich strittige Begehren bereits mit dem Schriftsatz, in dem die Verfügung über den Streitgegenstand vorgenommen wird.
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