Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch setzt die Erklärungen sämtlicher Liquidatoren voraus, dass die Liquidation ordnungsgemäß im Sinne der §§ 90 ff GmbHG zum Abschluss gebracht wurde. Die Erklärung, ihnen sei nach Beendigung der Liquidation die Entlastung erteilt worden, genügt nicht.
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