Der notwendige Unterhalt liegt über dem Existenzminimum und unter dem standesgemäßen Unterhalt.
Der Partei ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten während des Prozesses die Bildung von Rücklagen zuzumuten, was von Bedeutung ist, wenn die Verfahrenshilfe erst in einem späteren Verfahrensstadium beantragt wird.
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