RW0000936 – OLG Wien Rechtssatz
Ein Präklusionsbeschluss nach § 279 Abs 1 ZPO kann auch außerhalb einer mündlichen
Verhandlung gefasst werden kann, vorausgesetzt der Gegner hat zuvor ausreichend
Gelegenheit, zu einem darauf abzielenden Antrag Stellung zu nehmen.
Gegenteilig: RS0036930