JudikaturOLG Wien

RW0000936 – OLG Wien Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2018

Ein Präklusionsbeschluss nach § 279 Abs 1 ZPO kann auch außerhalb einer mündlichen

Verhandlung gefasst werden kann, vorausgesetzt der Gegner hat zuvor ausreichend

Gelegenheit, zu einem darauf abzielenden Antrag Stellung zu nehmen.

Gegenteilig: RS0036930

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