JudikaturOLG Wien

RW0000883 – OLG Wien Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2017

MRT und Röntgenuntersuchungen stellen geeignete Methoden der medizinischen Altersdiagnostik dar und sind bei Zweifeln über das Alter eines Beschuldigten als geringfügiger Eingriff ISd § 123 Abs 3 StPO bei Einhaltung der in § 123 Abs 4 und 5 StPO normierten Voraussetzungen auch gegen den Willen des Beschuldigten zulässig.

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