JudikaturOLG Wien

RW0000867 – OLG Wien Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2016

Die Unanfechtbarkeit des Beschlusses, mit dem das Erstgericht der Berufung nach § 469 Abs 3 ZPO selbst stattgibt, erfasst nicht die darin aufgenommene Kostenentscheidung.

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