JudikaturOLG Wien

RW0000830 – OLG Wien Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2015

Die Beweislastverteilung bei Verletzung der Mitwirkungspflicht (RS0083813) gilt auch im Zuge der Zuerkennung einer befristeten Invaliditätspension (verspäteter Behandlungsbeginn führt zu "kürzerer" Befristung).

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