JudikaturOLG Wien

RW0000756 – OLG Wien Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juli 2024

Die Einbringung eines Rekurses mit einer E-Mail an die Dienstmailadresse einer Richterin bzw eines/einer  Gerichtsbediensteten („vorname.nachname@justiz.gv.at“) ist grundsätzlich nicht zulässig.

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