JudikaturOLG Wien

RW0000073 – OLG Wien Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2022

Über € 2.500,-- sind Beschlüsse über Sachverständigengebührenvorschüsse auch dem Grunde nach anfechtbar; denn § 332 Abs 2 ZPO ist lediglich sinngemäß anzuwenden.

Keine Kosten für einen erfolgreichen Rekurs gegen den SV-Gebührenvorschussbeschluss.

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