§ 388 Abs 3 ZPO gilt auch für jene Beweissicherungsverfahren, die im Zuge eines bereits anhängigen Rechtsstreites abgeführt werden.
Rückverweise
…14/1 [Stand 1.8.2017, rdb.at] mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Nach- und Hinweisen ua auf OLG Wien 1 R 159/15g (unveröffentlicht); so bereits auch RW0000319 = OLG Wien 14 R 235/98a; gegenteilig: OLG Wien 2 R 102/12b und 2 R 210/05z). 2. Die Klägerin wendet sich in ihrem…