14R21/25y—OLG Wien Entscheidung
14. April 2025
…Rz 19). Das OLG Wien hat keine Überklagung bei Obsiegen mit 41 %, wenn dem ursprünglichen Begehren ein (nicht offenkundig unrichtiger) Kostenvoranschlag zugrunde gelegt wurde, angenommen ( RW0000710 ). Zu 10 Ob 46/23x hat der OGH bei Zuspruch von einem Drittel das Kostenprivileg des § 43 Abs 2 ZPO angewandt, da der dortigen…