8Rs35/25p—OLG Wien Entscheidung
28. Mai 2025
…es nicht auf die detaillierte Feststellung der Leidenszustände ankommt, sondern nur darauf, auf welche Weise die Fähigkeit zur Ausübung der lebensnotwendigen Verrichtung insgesamt eingeschränkt ist (RW000027). Hier wurde ein Gutachten aus den Fachgebieten der Allgemeinmedizin und Neurologie eingeholt. Der Sachverständige hielt in seinem Gutachten ausdrücklich fest, dass weitere Gutachten aus anderen…