Wenngleich das Strafverfahren erst während des Rechtsmittelverfahrens eingestellt wurde, ist der bis zur Einstellung des Strafverfahrens infolge Beschwerde rechtskräftig noch nicht erledigte Antrag auf Einstellung einer inhaltlichen Entscheidung nicht mehr zugänglich. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft während eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens auf Grund einer Beschwerde gegen einen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens abweisenden Beschluss bewirkt, dass die Beschwerde - sowie der Antrag - gegenstandslos wird.
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