RL0000164 – OLG Linz Rechtssatz
- Schließung der Gesetzeslücke, welche im Einbringungsverfahren hinsichtlich Kosten des Strafverfahrens betreffende Ratenzahlungsgesuche besteht, durch analoge Anwendung des § 409a Abs 1 StPO.
- Zuständigkeit des Gerichtes zur Entscheidung über Kosten des Strafverfahrens betreffende Ratenzahlungsgesuche im Einbringungsverfahren.