JudikaturOLG Linz

RL0000164 – OLG Linz Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 2015

- Schließung der Gesetzeslücke, welche im Einbringungsverfahren hinsichtlich Kosten des Strafverfahrens betreffende Ratenzahlungsgesuche besteht, durch analoge Anwendung des § 409a Abs 1 StPO.

- Zuständigkeit des Gerichtes zur Entscheidung über Kosten des Strafverfahrens betreffende Ratenzahlungsgesuche im Einbringungsverfahren.

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