JudikaturOLG Linz

RL0000045 – OLG Linz Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2004

Das Verfahren zur Bewilligung einer beantragten Verfahrenshilfe ist jedenfalls dann zweiseitig, wenn das konkrete Verfahren bereits streitanhängig geworden ist; § 72 ZPO räumt dem Antragsgegner jedenfalls nach Zustellung des verfahrenseinleitenden Antrages das rechtliche Gehör zum Zweck der besseren Kontrolle der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers ein.

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