RI0100219 – OLG Innsbruck Rechtssatz
Solange eine in Liquidation befindliche nach § 189 Abs 1 Z 2 lit a UGB rechnungslegungspflichtige sogenannte "verdeckte“ Kapitalgesellschaft keine Liquidationsschlussbilanz beim Firmenbuchgericht eingebracht hat, können gegen diese und die Liquidatoren noch Zwangsstrafen verhängt werden.