Wenn das Gericht den Parteien bei Übermittlung des Gutachtens eines Sachverständigen auftrug, für den Fall, dass eine mündliche Erörterung dieses Gutachtens beantragt werde, gleichzeitig die vom Sachverständigen zu beantwortenden Fragen zur Vorbereitung der Verhandlung bekanntzugeben, dann handelt es sich bei einem Schriftsatz, mit dem die Gutachtenserörterung beantragt und Fragen formuliert werden, um einen aufgetragenen Schriftsatz nach TP 3A RATG.
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