RI0100012 – OLG Innsbruck Rechtssatz
Gegen einen dem Kostenersatzbegehren einer therapeutischen Einrichtung - für die Durchführung einer Behandlung gemaß § 179a StVG - nicht oder nur teilweise stattgebenden Beschluss des Vollzugsgerichtes steht der Einrichtung, da ihr dadurch unmittelbar Rechte verweigert werden, Beschwerde zu.