JudikaturOLG Innsbruck

RI0000013 – OLG Innsbruck Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 1994

Kein Anspruch auf eine Verdoppelung der Gebühr für Mühewaltung nach § 51 GebAG, wenn der Wert einer Liegenschaft mit und ohne Berücksichtigung eines bestehenden Bestandrechtes zu schätzen war.

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