JudikaturOLG Innsbruck

RI0000001 – OLG Innsbruck Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 1993

Ein Beschluß, mit dem die Verfahrenshilfe antragsgemäß bewilligt wird, muß dann begründet werden, wenn zur Frage der Bewilligung der Verfahrenshilfe widerstreitende Anträge vorliegen.

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