JudikaturOLG Graz

RG0000090 – OLG Graz Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2013

Für die Gewährung eines Strafaufschubes nach § 39 Abs 1 SMG bedarf es aktenkundiger Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens nach § 39 SMG noch vor Übernahme in den Strafvollzug.

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