JudikaturOGH

12Ns35/25f – OGH Entscheidung

Entscheidung
23. Mai 2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Mai 2025 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Oshidari als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Haslwanter LL.M. und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Sadoghi in der Strafsache gegen * M* wegen des Vergehens derFälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 328 Hv 16/25h des Landesgerichts Korneuburg, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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