Der Oberste Gerichtshof hat am 25. April 2025 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Oshidari und Dr. Haslwanter LL.M. in der Strafsache gegen * G* wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkundennach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 30 Hv 46/25a des Landesgerichts Linz , über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Leoben delegiert.
Gründe:
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden