JudikaturOGH

11Ns34/25a – OGH Entscheidung

Entscheidung
22. April 2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 22. April 2025 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag . Marek als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag . Fürnkranz und Dr. Brenner in der Maßnahmenvollzugs sache hinsichtlich * E* , AZ 13 BE 186/23h des Landesgerichts für Strafsachen Graz , über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Wr. Neustadt delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Verweise

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