12Ns4/25x – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 30. Jänner 2025 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Oshidari und Dr. Farkas in der Strafsache gegen den Angeklagten * M* wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung nach §§ 15, 84 Abs 4 StGB, AZ 16 Hv 139/24h des Landesgerichts Feldkirch, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Salzburg delegiert.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.