JudikaturOGH

12Ns4/25x – OGH Entscheidung

Entscheidung
30. Januar 2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 30. Jänner 2025 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Oshidari und Dr. Farkas in der Strafsache gegen den Angeklagten * M* wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung nach §§ 15, 84 Abs 4 StGB, AZ 16 Hv 139/24h des Landesgerichts Feldkirch, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Salzburg delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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