12Ns78/24b – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 9. Jänner 2025 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Sadoghi und Dr. Farkas in der Strafsache gegen * G*wegen des Vergehens der Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs 1, Abs 3, Z 1 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 29 Hv 28/24x des Landesgerichts Salzburg , über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.