JudikaturOGH

13Ns67/24t – OGH Entscheidung

Entscheidung
07. Januar 2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 7. Jänner 2025durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und Dr. Brenner in der Strafsache gegen * M* wegen des Vergehens der unrechtmäßigen Inanspruchnahme von sozialen Leistungen nach § 119 FPG, AZ 29 U 2/24x des Bezirksgerichts Baden, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Bludenz delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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