JudikaturOGH

14Ns24/24a – OGH Entscheidung

Entscheidung
16. April 2024

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 16. April 2024 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Mann in der Strafsache gegen * S* wegen des Vergehens der Nichtbefolgung des Einberufungsbefehls nach § 7 Abs 1 Z 1 MilStG und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 4 U 11/24z des Bezirksgerichts Ried im Innkreis , über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht St. Pölten delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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