11Ns112/23v – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 22. Dezember 2023 durch die Vize präsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und Mag. Riffel in der Strafsache gegen * M* wegen des Vergehens der unrechtmäßigen Inanspruchnahme von sozialen Leistungen nach § 119 FPG , AZ 15 U 124/23x des Bezirksgerichts Wels, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Baden delegiert.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.