JudikaturOGH

11Ns22/23h – OGH Entscheidung

Entscheidung
26. Mai 2023

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Mai 2023 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger als Vorsitzende sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel Kwapinski und Mag. Fürnkranz und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl in der Strafsache gegen * A* wegen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB, AZ 24 Hv 20/22p des Landesgerichts Innsbruck, über die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 27. September 2022, AZ 11 Os 71/22h (ON 83 des Hv Aktes), nach Einsichtnahme durch die Generalprokuratur in die Akten nichtöffentlich (§ 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019) den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

[1] Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 22. September 2022, AZ 11 Os 71/22h (ON 83 des Hv Aktes), wurden die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des * A* gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Schöffengericht vom 31. Mai 2022, GZ 24 Hv 20/22p 38a, zurückgewiesen.

Rechtliche Beurteilung

[2] Die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde des Verurteilten war als unzulässig zurückzuweisen, weil gegen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs kein Rechtsmittel zusteht (RIS Justiz RS0117577).

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